Warum und wie wurde der Verein GUSTI A.s.b.l. aufgelöst?


Die "GrenzUeberSchreitende Tourismus-Initiative - GUSTI A.s.b.l." ist entstanden anläßlich einer Vereinsgründungsversammlung am 11.09.2007 in Berdorf (L).

 

Die Initiative ging federführend von Roger Albert, Edmond Steyer, Kurt Allar, Walter Plein und weiteren luxemburgischen und deutschen am Tourismus interessierten Bewohnern des Sauertals aus. In den zehn Jahren des Bestehens des Vereins entwickelte sich eine jederzeit aktuelle Website, die die grenzüberschreitenden Wander- und Veranstaltungsangebote des Vereins darstellte und den auf Tourismus ausgerichteten Betrieben (Hotels, Campingplätze, Restaurants, etc.) im Grenzraum links und rechts der Sauer eine probate Werbefläche bot. Diese Website ist seit der Vereinsauflösung abgeschaltet.

Am 9. Mai 2017 wurde auf einer Generalversammlung in Bollendorf beschlossen, den Verein aufzulösen. Die Gründe hierfür können in der Sitzungsniederschrift nachgelesen werden.

 

Hier die wesentlichen Auszüge aus der Niederschrift

 

TOP 1) Eröffnung der Sitzung

Der amtierende Vorsitzende Karl-Georg Freund begrüßte die Anwesenden und erläutert die Gesamtsituation: „Am 11. Sept. 2007 fand die Gründungsversammlung von GUSTI A.s.b.l., der grenzüberschreitenden Touristikinitiative, statt. Wie der Name schon sagt, sollte diese Initiative hauptsächlich dem Tourismus dienen und so steht es auch in den Zielen unseres Vereines. Diese touristischen Ziele, die wir uns damals gesteckt hatten, waren ein hehres Ziel, aber nur schwer umsetzbar. Dennoch hat sich durch GUSTI etwas sehr Fruchtbares diesseits und jenseits der Grenze entwickelt, nämlich die Wanderungen und Radtouren 55+. Der Verein GUSTI A.s.b.l. als gemeinnütziger Verein ist allerdings eine viel zu große Hülle und zugleich schwere Last, um diese Wanderungen zu organisieren. Deshalb schlagen wir im späteren Verlauf der Sitzung die Auflösung der GUSTI A.s.b.l. vor. Unser Ziel ist es, dass aus den Mitgliedern auf freiwilliger Basis ein Freundeskreis wird, der weiterhin die Wanderungen und Radtouren durchführt."

 

TOP 2) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Gültigkeit der Versammlung

Der Sitzungsleiter erklärt, dass 181 Mitglieder per Briefpost zu dieser Versammlung eingeladen wurden. Es wird festgestellt, dass auf der von den Mitgliedern heute unterzeichneten Anwesenheitsliste 49 stimmberechtigte Mitglieder eingetragen sind. Unter den Anwesenden herrscht auf Nachfrage des Sitzungsleiter Einigkeit darüber, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Versammlung entsprechend der Statuten beschlussfähig ist.

 

TOP 6) Bericht der Kassenprüfer

Der Sitzungsleiter trägt den schriftlich fixierten und unterzeichneten Bericht der Kassenprüfer vor. Das Fazit lautet: „Die Belege wurden geprüft. Es lagen alle Rechnungen und Kontoauszüge geordnet vor. Der Kontostand entsprach der Buchführung. Wir schlagen der Versammlung vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen."

 

TOP 8) Entlastung des Vorstandes

Auf Nachfrage des Sitzungsleiters wünscht niemand Einsicht in die Buchhaltung. Aus der Mitte der Versammlung wird die Entlastung des Vorstandes beantragt. Über diesen Antrag läßt der Sitzungsleiter per Akklamation abstimmen. Bei Enthaltung der Betroffenen stimmten alle Anwesenden per Akklamation mit „Ja“! Damit ist der Vorstand entlastet.

 

TOP 10) Beschluss über die Auflösung des Vereins

Der Sitzungsleiter schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Nach Artikel 20, Punkt 6, unserer Statuten wird die GUSTI A.s.b.l. aufgelöst! Nach der Abwicklung aller notwendigen Formalitäten soll die A.s.b.l. aus dem luxemburgischen Handelsregister gelöscht werden.“ Die Abstimmung darüber erfolgt per Akklamation und bringt folgendes Ergebnis: 49 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Die erforderliche 2/3-Mehrheit der Anwesenden ist damit erreicht. Die A.s.b.l. ist aufzulösen.

 

TOP 11) Beschlussfassung über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens

Aus der Mitte der Versammlung wird gefragt, ob es neben den Finanzmitteln noch Sachwerte gibt, die es zu bewerten oder weiterzugeben gilt. In einer kurzen Diskussion wird einhellig festgestellt, dass frühere Sachwerte an andere gemeinnützige Organisationen gespendet wurden und keine Sachwerte vorhanden sind. Der Sitzungsleiter schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: „Nach Artikel 22, Punkt 2, unserer Statuten soll das verbleibende Barvermögen dem ‚Kannerhaus Echternach Clara Fey, ARCUS A.s.b.l.‘ zugute kommen.“ Die Abstimmung darüber erfolgt per Akklamation und bringt folgendes Ergebnis: 49 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen.


Das Vermögen des Vereins in Höhe von 404,61 € wurde an das "Kannerhaus Echternach Clara Fey, ARCUS A.s.b.l." überwiesen. Hier das Dankeschön:

Der Verein wurde am 11. Aug. 2017 im luxemburgischen Handelsregister gelöscht. Hier das Löschungszertifikat: